Hinweis von der Internetseite BAFA- E-Lastenfahrräder
Die neue E-Lastenfahrrad-Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Weiterführende Hinweise zur neuen Richtlinie und Hilfestellungen zur Antragstellung finden Sie in Kürze hier. Das Antragsportal wird ab dem 1. Oktober 2024 freigeschaltet.